DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Praxisanleitung

Die hat am 19.03.2019 in ihrer 295. Vorstandssitzung die nachstehende DKG-Empfehlung für die zur Praxisanleitung verabschiedet. Diese DKG-Empfehlung löst die bisherige DKG-Empfehlung für die Praxisanleitung vom 29.09.2015 ab.

Besteht in einem Bundesland keine landesrechtliche Regelung der Weiterbildung Praxisanleitung, dient diese DKG-Empfehlung als Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung. Das Inkrafttreten der DKG-Empfehlung wurde auf den 01.05.2019 festgesetzt.

Anlagen:

  • DKG_Empfehlung_Praxisanleitung_2019_01_23
  • 07_PA_Anlage_VII_Gegenueberstellung_Theorie_Landesverordnung
  • 06_PA_Anlage_VI_Anrechnung_MO_ME
  • 05_PA_Anlage_V_Muster_Neuantrag
  • 04_PA_Anlage_IV_Ergaenzungsanerkennung
  • 03_PA_Anlage_III_Muster_Zeugnis
  • 02_PA_Anlage_II_Muster_Modulpruefung
  • 01_PA_Anlage_I_Moduluebersicht_Module

BWKG

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