DGKJ fordert Weiterarbeit schwangerer Ärztinnen ermöglichen
Positivliste für Kinder- und Jugendmedizin soll pauschale Beschäftigungsverbote vermeiden
Wie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) in einer aktuellen Stellungnahme ausführt, sollen schwangere Ärztinnen in der Kinder- und Jugendmedizin häufiger eine sichere Weiterarbeit und Fortführung ihrer Weiterbildung ermöglichen können. Eine gemeinsam entwickelte Positivliste soll dazu beitragen, pauschale Beschäftigungsverbote zu vermeiden und die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes besser umzusetzen.
Das Mutterschutzgesetz verfolgt das Ziel, sowohl die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen als auch berufliche Nachteile durch Schwangerschaft und Stillzeit zu verhindern. Nach Einschätzung der DGKJ wird dieses Ziel in der ärztlichen Praxis jedoch nicht immer erreicht.
Insbesondere in der Kinder- und Jugendmedizin werden Ärztinnen nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft häufig unmittelbar von der Tätigkeit freigestellt – auch dann, wenn sie ausdrücklich weiterarbeiten möchten. Diese Praxis kann nach Ansicht der Fachgesellschaft erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Entwicklung haben.
Gerade in der ärztlichen Weiterbildung können längere Unterbrechungen dazu führen, dass wichtige Ausbildungsabschnitte verzögert erreicht werden. Dies betrifft vorallem operative und klinische Tätigkeitsbereiche, in denen praktische Erfahrung und kontinuierliche Mitarbeit entscheidend sind.
Die DGKJ setzt sich deshalb für einen differenzierten Umgang ein, der individuelle Risiken bewertet und sichere Weiterarbeit ermöglicht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
AWMF-Leitlinie soll Orientierung schaffen
Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) wird derzeit eine S2k-Leitlinie „Mutterschutz – Ärztliche Tätigkeit in Schwangerschaft und Stillzeit“ unter dem Dach der AWMF entwickelt. Ziel der Leitlinie ist es, die Abläufe nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die gesetzlichen Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung stärker auszuschöpfen.
Ein zentraler Bestandteil ist die Entwicklung fachspezifischer Positivlisten. Diese sollen konkrete Tätigkeiten benennen, die unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen auch während Schwangerschaft und Stillzeit möglich sind.
Für die Kinder- und Jugendmedizin hat die Junge DGKJ eine entsprechende Positivliste erarbeitet. Diese wurde anschließend mit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten innerhalb der Fachgesellschaft abgestimmt und vom DGKJ-Vorstand konsentiert.
CMV-Risiko: DGKJ kritisiert pauschale Beschäftigungsverbote
Ein häufig diskutiertes Beispiel in der Kinder- und Jugendmedizin ist der Umgang mit CMV-seronegativen Schwangeren. Nach Angaben der DGKJ führt der Nachweis einer fehlenden CMV-Immunität häufig zu pauschalen Beschäftigungsverboten.
Das Zytomegalievirus (CMV) kann insbesondere durch Kontakt mit Speichel oder Urin von Kindern unter drei Jahren übertragen werden. Die DGKJ weist jedoch darauf hin, dass der überwiegende Teil der Infektionen außerhalb des beruflichen Umfelds erfolgt, beispielsweise durch eigene Kinder oder familiäre Kontakte. Entscheidend sei daher eine konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen. Dazu gehören primär die Vermeidung von Kontakt mit Speichel und Urin kleiner Kinder sowie die Einhaltung der Standardhygiene.
Nach Einschätzung der Fachgesellschaft besteht bei konsequenter Anwendung der Hygienevorgaben im Gesundheitswesen kein erhöhtes Übertragungsrisiko gegenüber dem allgemeinen Lebensrisiko. Ein pauschales Beschäftigungsverbot für CMV-seronegative Ärztinnen sei daher nicht gerechtfertigt.
Bedeutung für Personalmanagement und Weiterbildung
Die Diskussion um Beschäftigungsverbote betrifft nicht nur individuelle Karrierewege, sondern auch die Personalplanung in Krankenhäusern. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels ist es für Kliniken entscheidend, qualifizierte Ärztinnen während Schwangerschaft und Stillzeit möglichst im Beruf zu halten. Differenzierte Gefährdungsbeurteilungen können dazu beitragen, Schutzanforderungen umzusetzen und gleichzeitig Weiterbildung sowie berufliche Entwicklung fortzuführen. Für das Krankenhausmanagement bedeutet dies, Prozesse rund um Mutterschutz stärker strukturiert zu gestalten. Neben rechtlichen Anforderungen spielen dabei auch Personalbindung, Chancengleichheit und langfristige Nachwuchssicherung eine wichtige Rolle.




