Der Countdown für 2020 läuft: Pflegebudget und neue Pflegepersonaluntergrenzen

Die -Untergrenzen-Verordnung wurde am 31.10.2019 im Bundesgesetzblatt als Ersatzvornahme bekannt gemacht. Die Vorgaben der verschärfen sich ab 2020:

  • und : Tagesschicht 1:10, Nachtschicht 1:20;
  • Stroke Unit: Tagesschicht 1:3, Nachtschicht 1:5;
  • Neurol. Früh Reha: Tagesschicht 1:5, Nachtschicht 1:12;
  • : Tagesschicht 1:7, Nachtschicht 1:15;
  • Pflegehilfskräfte in Nachtdiensten reduziert oder nicht erlaubt

Erfreulich sind die Regelungen zu weiteren anerkennungsfähigen Berufsgruppen, wie Medizinische Fachangestellte (Arzthelferin), Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten sowie Notfall-sanitäterinnen und . […]

Quelle: BDO Legal

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