DEKV: Pflegepersonaluntergrenzen dürfen die qualifizierte Patientenversorgung nicht gefährden

Per Verordnung wird das Bundesgesundheitsministerium die ab 2020 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus festlegen und legte am 09. September 2019 den Referentenentwurf dazu vor.

„Für den Deutschen Evangelischen Krankenhausverband ist es wichtig, dass die neuen Pflegepersonaluntergrenzen eine moderne Gestaltung der Pflege ermöglichen, wie sie in den Krankenhäusern bereits täglich gelebt wird. Dies bedeutet vor allem eine moderne, arbeitsteilige Gestaltung, die darauf abzielt, die examinierten zu entlasten und zu unterstützen. Nur so können sie sich auf ihre pflegerischen Kernaufgaben konzentrieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden neben Pflegehilfskräften in den Krankenhäusern weitere Gesundheitsfachkräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen eingesetzt. Passend zum Bedarf auf den Stationen sind das zum Beispiel Medizinische Fachangestellte, Anästhesietechnische Assistenzen, Notfallsanitäterinnen und -sanitäter oder Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen. Dieser Mix an Qualifikationen trägt maßgeblich dazu bei, alle Patientengruppen qualifiziert und bedarfsgerecht zu versorgen. Und nur so kann die Sicherheit der Patienten durch ausreichend sichergestellt werden“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). […]

Pressemitteilung: DEKV – Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.

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