DBfK zur Veröffentlichung der Pflegepersonalquotienten: Gefährliche Scheintransparenz über Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern

Die mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) eingeführten Pflegepersonalquotienten sind erstmals auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus () veröffentlicht worden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) macht deutlich, dass damit keinesfalls eine Vergleichbarkeit der jeweiligen in den Krankenhäusern bestehe.

Die Ermittlung der Pflegepersonalquotienten erfolgt jährlich durch das InEK, das die Quotienten auf Grundlage des Pflegelast-Kataloges berechnet. „Hiermit wird suggeriert, der Katalog bilde den im Sinne von Pflegezeitaufwand oder im Sinne von erbrachten Pflegeleistungen ab. Das ist absolut falsch“, sagt Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK, da der Pflegelast-Katalog lediglich den in die -Kalkulation eingegangenen Kostenanteil für die Pflegepersonalkosten abbilde. „Damit geben die Pflegepersonalquotienten keinerlei Auskunft über das reale Verhältnis zwischen angefallenem Pflegeaufwand und tatsächlicher .“ Der DBfK hat seine grundsätzliche Kritik am Pflegepersonalquotienten in einem Positionspapier formuliert. […]

Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V.

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