DBfK warnt vor 320-Stunden-Kurzweg in der Pflegefachassistenz

Verband fordert verbindliche Qualitätsstandards zur Sicherung von Patientensicherheit und Versorgungsqualität

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG), das ab dem 1. Januar 2027 in Kraft tritt, wird erstmals eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unterstützt grundsätzlich das Ziel, den bisherigen Länder-Flickenteppich in der Ausbildung zu beenden und die Qualität der Qualifikation zu stärken. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor einem stark verkürzten Qualifizierungsweg, der faktisch zur Regel werden könnte.

Nach Angaben des DBfK erlaubt das Gesetz, dass praxiserfahrene Pflegehelfer:innen ohne formalen Berufsabschluss, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Vollzeitäquivalenten vorweisen, die Ausbildung über einen 320-stündigen Vorbereitungskurs direkt zur Prüfung abkürzen können. Im Regelfall soll die Ausbildung jedoch 18 Monate dauern. Der Verband befürchtet, dass unter Personal- und Kostendruck – insbesondere in der Langzeitpflege – dieser Kurzweg als schnelle Standardlösung genutzt wird. Erfahrungen aus Niedersachsen, wo ein solcher Modellversuch bereits durchgeführt wurde, zeigten, dass sich diese Praxis leicht verfestigen könne.

Vera Lux, Präsidentin des DBfK, betont: „Ein staatlicher Abschluss in einem Heilberuf darf nicht über ein rund achtwöchiges Minimalprogramm erreicht werden. Pflegefachassistenz umfasst patientensicherheitsrelevante Aufgaben – dafür braucht es eine solide theoretische Fundierung, strukturiertes Lernen und professionelle Praxisanleitung.“ Ohne ausreichend abgesicherte Praxisanleitung und überprüfbare Kompetenzfeststellung steige das Risiko von Fehlentscheidungen, die unmittelbare gesundheitliche Folgen für Patient:innen haben können. Gleichzeitig erhöht sich der Aufsichts- und Haftungsdruck auf die delegierenden Pflegefachpersonen, wodurch die eigentlichen Entlastungseffekte der neuen Qualifikation teilweise verloren gehen könnten.

Der DBfK fordert Bund und Länder daher auf, die Umsetzung der Pflegefachassistenz-Ausbildung so zu gestalten, dass bundesweit vergleichbare Standards erreicht werden. Ziel müsse ein höheres Qualifikationsniveau, eine bessere Versorgung und echte Patient:innensicherheit sein. Lux weist darauf hin, dass die Messlatte für die Ausbildung nicht in der schnellstmöglichen Qualifizierung liege, sondern in einer fundierten und praxisnahen Vorbereitung, die sowohl Theorie als auch reflektierte Praxis umfasst.

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