Das Ende der Kammer ist nicht das Ende der Pflegethemen

Mit der schnellen Verabschiedung des Gesetzes bleiben aus Sicht der Kammer drängende Probleme unbearbeitet und viele Fragen offen. Die Kammer war in zahlreichen Gremien des Gesundheitswesens vertreten, aus denen sie jetzt austritt. Damit fällt die des Berufsstandes noch unter das Niveau von 2015 zurück, als im gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V zumindest eine Beteiligung der maßgeblichen Pflegeberufsverbände gegeben war. […]

Quelle: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

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