Chefarzt kann Nachzahlung von Gehalt verlangen, wenn die Klinik keine Zielvereinbarung für einen Bonus mit ihm abgeschlossen hat

8 AZR 149/20 | , vom 17.12.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Haben ein Chefarzt und eine Klinik vertraglich einen Bonus vereinbart, dessen Höhe von einer noch zu schließenden Zeilvereinbarung abhängt, kommt aber eine solche dann nicht zustande, so ist die Klinik als Arbeitgeber nach Ablauf der Zielperiode verpflichtet, dem Chefarzt wegen der entgangenen zu leisten (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2020 – 8 AZR 149/20). Da solche Bonusvereinbarungen gerade in älteren Chefarzt-Dienstverträgen öfter anzutreffen sind, können Chefärzten unter Umständen noch im Nachhinein erhebliche Schadensersatzansprüche zustehen. […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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