Bundesrat stimmt Verordnung zur Personalbemessung in Krankenhäusern zu
Der Bundesrat hat am 26. April 2024 der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt. Die Verordnung zielt darauf ab, den Personalbedarf in Krankenhäusern zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern. Trotz der Zustimmung hat der Bundesrat mehrere Änderungsanträge gestellt und die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob die Verordnung auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten sollte. Zudem fordert der Bundesrat weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, wie Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte. Die Verordnung tritt zum 1. Juli 2024 in Kraft, sofern die Bundesregierung mit den Änderungen des Bundesrates einverstanden ist.