Bundesgesund­heitsministerium verschärft Pflegepersonal­untergrenzen

In der , die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, kündigt das Ministerium neben den bisher vier pflegeintensiven Klinikbereichen – Intensivmedizin, , Unfallchi­rur­gie und ­– vier weitere Bereiche an, für die Personal­untergrenzen ab 2020 gelten sollen: , , Stroke-Units sowie für die Neurologische Früh­reha­bilitation. Ebenso erklärt es das Ministerium für „unzulässig“, dass Krankenhäuser Personal aus an­deren Abteilungen abziehen […]

Quelle: Ärzteblatt

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