Bundesgesund­heitsministerium verschärft Pflegepersonal­untergrenzen

In der Verordnung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, kündigt das Ministerium neben den bisher vier pflegeintensiven Klinikbereichen – , , Unfallchi­rur­gie und ­– vier weitere Bereiche an, für die ­untergrenzen ab gelten sollen: Herzchirurgie, , Stroke-Units sowie für die Neurologische Früh­reha­bilitation. Ebenso erklärt es das Ministerium für „unzulässig“, dass Krankenhäuser Personal aus an­deren Abteilungen abziehen […]

Quelle: Ärzteblatt

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