Bundesgesund­heitsministerium verschärft Pflegepersonal­untergrenzen

In der Verordnung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, kündigt das Ministerium neben den bisher vier pflegeintensiven Klinikbereichen – Intensivmedizin, , Unfallchi­rur­gie und ­– vier weitere Bereiche an, für die Personal­untergrenzen ab gelten sollen: , Neurologie, Stroke-Units sowie für die Neurologische Früh­­bilitation. Ebenso erklärt es das Ministerium für „unzulässig“, dass Personal aus an­deren Abteilungen abziehen […]

Quelle: Ärzteblatt

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