Bürokratie behindert die Behandlung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen

Gesundheitsminister-Konferenz bestätigt BDPK-Forderungen. Modifizierung der Richtlinie zur Personalausstattung notwendig.

Die seit dem 1. Januar 2020 geltende Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und - (PPP-RL) war auf Betreiben der Krankenkassen gegen die Stimmen der Krankenhäuser vom G-BA erlassen worden und stößt seit ihrer Veröffentlichung auf geschlossene Kritik von Krankenhausverbänden sowie der psychiatrischen und psychosomatischen Fachverbände und der Patientenvertretung. Wegen der -Pandemie hatte der G-BA die Richtlinie im Oktober 2020 angepasst, unter anderem sollen die bei Nichterfüllen der Richtlinie vorgesehenen Sanktionen erst ab dem 1. Januar 2022 gelten. Den im BDPK vertretenen Kliniken in privater gehen die Anpassungen nicht weit genug, sie sehen in der Richtlinie eine unglückliche Kombination aus bürokratischen Vorgaben und Sanktionen, die sich angesichts des Fachkräftemangels und der bestehenden Pflichtversorgung nicht einhalten lassen. Zu einer ähnlichen Beurteilung kommen auch die Gesundheitsminister:innen der Bundesländer. In ihrem Beschluss monieren sie mit großer Besorgnis, dass durch die Vorgaben der PPP-RL die Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen in teil- und vollstationären Einrichtungen erschwert wird. Außerdem fordern sie den G-BA auf, dass die Sanktionen bei Nichterfüllung erst dann gelten sollen, wenn die Richtlinie angepasst wurde. […]

Quelle: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

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