BPtK zu Mindestvorgaben für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Hier ein Überblick über die wichtigsten Inhalte: Ermittlung der , Nachweise und

Die Mindestvorgaben sind von den getrennt für die verschiedenen Berufsgruppen quartalsweise zu ermitteln und auf Einrichtungsebene nachzuweisen. In einer Übergangszeit von vier Jahren müssen die Einrichtungen zunächst 85 Prozent der Vorgaben erfüllen, dann 90 Prozent und ab dem Jahr 100 Prozent. […]

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Das könnte Dich auch interessieren …