BMG legt Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes für PPR 2.0 vor

Deutscher fordert schnelle und umfassende Einführung – Lücken sind zu schließen

„Der Deutsche Pflegerat freut sich darüber, dass die Pflegepersonal-Regelung 2.0 und Kinder-PPR 2.0 als eine unserer langjährigen Forderungen mit den jetzt veröffentlichten Eckpunkten eines Pflegeentlastungsgesetzes auf den Weg gebracht wurde. Damit wäre ein bedeutsames Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst.

Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 müssen kurz- und mittelfristig zu einer dringend gebotenen, deutlichen Verbesserung der Bedingungen für die Patient*innen und der führen, und dies langfristig, gestützt auf Qualitätsvorgaben, sichern. Mittelfristige Zielmarke muss eine Erreichung von 100 Prozent an Erfüllungsgrad sein.

Diese Ziele können jedoch nur erreicht werden, wenn bereits im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren die noch vorhandenen ungeregelten Lücken geschlossen werden. Dazu gehört beispielsweise von Beginn an die Integration der Intensivstationen mittels INPULS in die PPR 2.0. Weiter muss ein echter Abgleich der IST mit der SOLL-Besetzung erfolgen, und zwar auf der Stationsebene und mit mehrmaligen Meldungen pro Jahr. Der Deutsche Pflegerat empfiehlt dringend, die Pflegepersonaluntergrenzen- in der Einführungs- und Konvergenzphase der PPR 2.0 beizubehalten. […]

Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 sind als Startpunkt für die Pflegepersonalbedarfsermittlung zu sehen. Diese sind langfristig als lernendes System zu etablieren und auf alle Pflegesettings im Krankenhausbereich auszuweiten. Die Lösungen für diese und weitere Themen zur PPR 2.0 und deren Umsetzung finden sich bereits in einem vom Deutschen Pflegerat, von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. () und der Gewerkschaft ver.di gemeinsam erarbeiteten und aktualisierten Eckpunktepapier.

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