Beschäftigung vs. Selbstständigkeit bei Honorarärzten in Krankenhäusern
S 14 R 32/16 | sozialgericht hannover, Urteil vom 10.1.2018
Streitig war, ob eine als honorarärztin tätige Anästhesistin kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig war. Zentraler Ausgangspunkt für die Bewertung der Frage war dabei der zwischen dem Krankenhausträger und der Honorarärztin geschlossene Vertrag. […] Das SG Hannover hielt die Ärztin nicht für versicherungspflichtig in den Zweigen der Sozialversicherung. […] In Bezug auf eine selbstständige Tätigkeit führte das Gericht aus, dass die Anästhesistin nicht an Teambesprechungen hätte teilnehmen müssen und insbesondere auch für andere Auftraggeber tätig werden konnte. […] Untypisch für Beschäftigte sei es weiterhin, dass der Ärztin das recht zugestanden wurde einzelne Aufträge ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Darüber hinaus sei die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Krankenhauses kein zwingendes Indiz für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung. […]
Quelle: Krankenhausrecht-Aktuell