Berliner Senat hält Volksbegehren „Volksentscheid für Gesunde Krankenhäuser“ für rechtlich unzulässig

Das mit dem beantragten verfolgte „Gesetz zur Verbesserung der im “ ist nach Einschätzung des Senats in weiten Teilen unvereinbar mit der Verfassung von und dem Grundgesetz und kann deshalb keine tragfähige Handlungsgrundlage für Berlin sein.

Dem Land Berlin fehlt es für weite Teile des Gesetzentwurfs an der Gesetzgebungskompetenz. Zudem verstößt der gegen das abstimmungsrechtliche Koppelungsverbot, das Bestimmtheitsgebot und verletzt die Grundrechte der Trägerinnen und Träger von Krankenhäusern. […]

Quelle: Berlin.de

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