Bundesverband Pflegemanagement fordert zügige Umsetzung des BEEP-Gesetzes
Verband warnt vor politischer Blockade: Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege dürften nicht wegen finanzpolitischer Streitpunkte verzögert werden
Der Bundesverband Pflegemanagement drängt auf eine schnelle Umsetzung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz aufgrund eines Änderungsantrags zur sogenannten Meistbegünstigungsklausel in den Vermittlungsausschuss zu überführen. Die Länder befürchten laut Verband Mindereinnahmen der Krankenhäuser in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro, sollten die Änderungen umgesetzt werden.
Der Bundesverband erkennt diese finanziellen Sorgen an, warnt jedoch ausdrücklich davor, dass ein für die Versorgungssicherheit zentraler Reformprozess ausgebremst werde. Die mit dem BEEP-Gesetz geplanten Kompetenzerweiterungen gelten nach Einschätzung des Verbandes als eines der wichtigsten Vorhaben zur Stärkung der beruflichen Pflege in Deutschland.
„Wir erkennen die finanziellen Bedenken der Länder an – aber sie dürfen nicht dazu führen, dass eine überfällige und breit getragene Reform der Pflege erneut blockiert wird“, erklärte Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement. Die Verzögerung sei ein „fatales Signal an die Profession und an die Versorgungssicherheit im Land“.
Kritisch sieht der Verband zudem das Vorgehen im Gesetzgebungsprozess: Ein sachfremder Änderungsantrag sei über ein Omnibusverfahren angehängt worden, wodurch die pflegerische Befugniserweiterung zum „politischen Spielball“ werde. Der Verband betont, dass sich die Pflege weiterhin in einer Versorgungskrise befinde; jede weitere Verzögerung verschärfe bestehende Engpässe und belaste die Teams zusätzlich.
Im Rahmen der Vorständekonferenz äußerten sämtliche Landesgruppen des Verbandes Geschlossenheit: Die Modernisierung pflegerischer Kompetenzen sei „nicht verhandelbar“ und müsse ohne weiteren Aufschub in Kraft treten.







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Wir schließen uns der Bewertung und Einschätzung der DDG zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses uneingeschränkt an
(...) Hinweis der Redaktion: Dieser Kommentar wurde aus rechtlichen Gründen entfernt bzw. angepasst. Persönliche Erfahrungen können geteilt werden, jedoch dürfen …
Die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel würde – wie Reinhard Schaffert richtig hervorhebt – nicht nur kurzfristig 1,8 Milliarden Euro entziehen, …
genau diese Systematik beobachten wir auch in unserem Klinikum. Neben diesem, werden auch immer häufiger per § 301 REchnungen abgewiesen, …