Jetzt bedarfsgerechte Personalbemessung in Krankenhäusern einführen

Antrag der Fraktion – Drucksache 19/17544

Der Deutsche Bundestag begrüßt das neue Instrument zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern (PPR 2.0). Es wurde von der Gewerkschaft , der Deutschen Krankenhausgesellschaft () und dem Deutschen Pflegerat (DPR) gemeinsam entwickelt und erprobt. Es stellt einen erheblichen Fortschritt zu den bisherigen Regelungen in diesem Bereich dar. Der Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung, der durch den Beschluss des Pflegepersonalstärkungsgesetzes 2018 mit der Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus den eingeleitet wurde, muss nun mit der Einführung einer bedarfs-gerechten Personalbemessung fortgesetzt werden. […]

Im Gegensatz zu den derzeit geltenden Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) wurden sowohl die PPR wie auch die PPR 2.0 mithilfe pflegerischer Expertise und pflegewissenschaftlicher Begleitung erarbeitet. Ebenfalls im Gegensatz zu den PPUG bildet die PPR 2.0 den tatsächlichen pflegerischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ab. Sie ist damit geeignet, sowohl die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals wie die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern. Der Ansatz der PPUG ist aus gutem Grund gescheitert und muss jetzt aufgegeben werden. Eine echte, bedarfsgerechte Personalbemessung, die von den maßgeblichen Akteuren in der Krankenhauspflege aktiv gewollt und nicht scharf kritisiert wird, ist der richtige Ansatz um und in den Krankenhäusern ein Ende zu bereiten. […]

Quelle: Bundestag (PDF, 548KB)

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