BÄK fordert Personaluntergrenzen für alle Krankenhausbereiche
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019
Als ersten, kleinen Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung der Krankenhäuser bezeichnet die Bundesärztekammer (bÄk) den Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für Personaluntergrenzen. „Grundsätzlich“ begrüße die Ärzteschaft die Bemühungen „um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Patientensicherheit in den Krankenhäusern“, heißt es in einer Stellungnahme der BÄK. Die Überlastung des Personals stelle einen wesentlichen Risikofaktor in der Patientenversorgung dar. Der Deutsche Ärztetag habe daher wiederholt verbindliche Personaluntergrenzen gefordert.
Allerdings sei die Begrenzung auf sogenannte pflegesensitive Bereiche nicht sinnvoll, gibt die BÄK zu bedenken. Sie fordert den Gesetzgeber dazu auf, die Personaluntergrenzen, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, auf alle Krankenhausbereiche auszuweiten. Zudem kritisiert die Bundesärztekammer die isolierte Festlegung für nur eine der im krankenhaus tätigen Berufsgruppen. Zur Gewährleistung der in der modernen Medizin unabdingbaren berufsgruppenübergreifenden arbeitsteiligen Kooperation müssten Personaluntergrenzen für alle maßgeblich an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen festgelegt werden. „Auch im ärztlichen Bereich ist eine adäquate Personalausstattung hochgradig qualitätsrelevant und die Arbeitssituation der Beschäftigten besorgniserregend“, heißt es in der Stellungnahme.
Download: Bundesärztekammer (484KB)
Siehe auch:
- Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen
- Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 4a SGB V
- Rechtswidrigkeit der pauschalen Zuordnung von pflegesensitiven Bereichen und Pflegepersonaluntergrenzen gemäß PpUGV
- PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 – FAQ-Liste und Ausfüllhinweise für InEK-Datenportal
- PpUG-Nachweis-Vereinbarung für das Jahr 2024
- Neuregelungen ab 01.01.2024 für Krankenhäuser im Überblick
- Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche – Berufung des InEK ohne Erfolg
- Vivantes: Interne Konflikte zwischen der Geschäftsführung und dem Compliance-Team
- DKG-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG zur Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV
- Krankenhausreform: Klinikum Maria Hilf in Bad Neuenahr sieht sich gerüstet