BÄK fordert Personaluntergrenzen für alle Krankenhausbereiche

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019

Als ersten, kleinen Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung der Krankenhäuser bezeichnet die Bundesärztekammer () den Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für Personaluntergrenzen. „Grundsätzlich“ begrüße die Ärzteschaft die Bemühungen „um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Patientensicherheit in den Krankenhäusern“, heißt es in einer Stellungnahme der BÄK. Die Überlastung des Personals stelle einen wesentlichen Risikofaktor in der Patientenversorgung dar. Der Deutsche Ärztetag habe daher wiederholt verbindliche Personaluntergrenzen gefordert.

Allerdings sei die Begrenzung auf sogenannte pflegesensitive Bereiche nicht sinnvoll, gibt die BÄK zu bedenken. Sie fordert den Gesetzgeber dazu auf, die Personaluntergrenzen, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, auf alle Krankenhausbereiche auszuweiten. Zudem kritisiert die Bundesärztekammer die isolierte Festlegung für nur eine der im tätigen Berufsgruppen. Zur Gewährleistung der in der modernen Medizin unabdingbaren berufsgruppenübergreifenden arbeitsteiligen Kooperation müssten Personaluntergrenzen für alle maßgeblich an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen festgelegt werden.  „Auch im ärztlichen Bereich ist eine adäquate Personalausstattung hochgradig qualitätsrelevant und die Arbeitssituation der Beschäftigten besorgniserregend“, heißt es in der Stellungnahme.

Download: Bundesärztekammer (484KB)


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