BÄK fordert Personaluntergrenzen für alle Krankenhausbereiche
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019
Als ersten, kleinen Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung der Krankenhäuser bezeichnet die Bundesärztekammer (BÄK) den Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für Personaluntergrenzen. „Grundsätzlich“ begrüße die Ärzteschaft die Bemühungen „um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Patientensicherheit in den Krankenhäusern“, heißt es in einer Stellungnahme der BÄK. Die Überlastung des Personals stelle einen wesentlichen Risikofaktor in der Patientenversorgung dar. Der Deutsche Ärztetag habe daher wiederholt verbindliche Personaluntergrenzen gefordert.
Allerdings sei die Begrenzung auf sogenannte pflegesensitive Bereiche nicht sinnvoll, gibt die BÄK zu bedenken. Sie fordert den Gesetzgeber dazu auf, die Personaluntergrenzen, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, auf alle Krankenhausbereiche auszuweiten. Zudem kritisiert die Bundesärztekammer die isolierte Festlegung für nur eine der im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen. Zur Gewährleistung der in der modernen Medizin unabdingbaren berufsgruppenübergreifenden arbeitsteiligen Kooperation müssten Personaluntergrenzen für alle maßgeblich an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen festgelegt werden. „Auch im ärztlichen Bereich ist eine adäquate Personalausstattung hochgradig qualitätsrelevant und die Arbeitssituation der Beschäftigten besorgniserregend“, heißt es in der Stellungnahme.
Download: Bundesärztekammer (484KB)
Siehe auch:
- BSG bestätigt Rechtmäßigkeit der Feststellung pflegesensitiver Bereiche durch das InEK
- Krankenhausreform 2026: Grüne fordern verschärfte Qualitätsstandards und Anpassungen bei Leistungsgruppen
- PpUGV: Rechtsstreit um pflegesensitive Bereiche geht in neue Phase
- ver.di-Krankenhaustagung: Beschäftigte wollen Errungenschaften verteidigen – PPR 2.0 im Mittelpunkt der Kritik
- Pflegepersonaluntergrenzen 2026: InEK-Datenportal zur Umsetzung der PpUGV geöffnet
- Pflegepersonaluntergrenzen 2026: InEK veröffentlicht erste Informationen und FAQ zur Umsetzung der PpUGV
- Fortschreibung der Indikatoren-DRGs in der PpUGV
- Deutscher Pflegerat warnt: Ohne Pflege in den Leistungsgruppen droht Qualitätsverlust
- Verschenktes Potenzial beim KHAG: Pflegequalität muss verbindlich verankert werden
- Praxishandbuch Krankenhausfinanzierung: Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz, Bundespflegesatzverordnung 4. Auflage






