Ausweitung der Nachweispflichten für PSY-Krankenhäuser

Tatsächliche Stellenbesetzung und -Servicedokumente

Psychiatrische und Krankenhäuser mit psychiatrischen Fachabteilungen müssen seit fristgerecht zum 31. März den tatsächlichen Personaleinsatz des abgelaufenen Jahres belegen. Da die erforderlichen Unterlagen so früh häufig nicht vorliegen, gibt es eine regelhafte Nachmeldefrist bis zum 31. Mai. […]

Quelle: Curacon

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