Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 4a SGB V

InEK stellt für das Jahr 2020 die Angaben der über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grund des § 5 Absatz 3 und 4 der -Verordnung übermittelt haben, zur Verfügung. Download:

Quelle: InEK

 

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