Auch OVG lehnt Antrag auf Abbruch der Befragung der Pflegekammermitglieder ab – Zugangsdaten für Fragebögen werden versandt

Das Lüneburg hat am Dienstag schriftlich mitgeteilt, dass es den Antrag eines Mitglieds der , die Befragung der Mitglieder im Rahmen einer einstweiligen Anordnung abzubrechen, abgelehnt hat. Der Antragsteller hatte sich zuvor bereits vor dem gegen die Weitergabe seiner Adressdaten an den Dienstleister, der mit dem Versand der Zugangsdaten zur Befragung beauftragt wurde, gewehrt.

Das Sozialministerium hatte daraufhin zugesichert, dass seine Daten nicht weitergegeben würden. Beide Gerichte folgten mit ihren Entscheidungen der Argumentation des Ministeriums, dass der Anlass für den Antrag auf Abbruch der Befragung damit nicht mehr gegeben sei. […]

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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