Änderungsanträge zum Gesetzentwurf für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf erste Änderungsanträge zum Gesetzentwurf für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verständigt und diese am 5. Oktober 2018 als offizielle Ausschussdrucksache in die Beratungen eingebracht.
Die DKG hat nach erster Durchsicht folgende Änderungsanträge für die Krankenhäuser von besonderer Bedeutung eingestuft (Auszug):
- Widersprüche oder Klagen gegen eine Verpflichtung zur Kalkulationsteilnahme sollen keine aufschiebende Wirkung entfalten (Änderungsantrag Nr. 1/2/3/4).
- Klarstellung, dass die von den Vertragsparteien auf Bundesebene getroffene Abrechnungsbestimmung zur Fallzusammenführung als abschließende Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu verstehen ist
- Einführung einer spezifischen Verjährungsfrist von zwei Jahren für die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser und Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen (Änderungsantrag 6).
- Klarstellung, dass das DIMDI Klarstellungen der Formulierung insbesondere zum OPS auch mit Wirkung für die Vergangenheit vornehmen kann. Abgeschlossene Abrechnungsverfahren sollen damit auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden, es soll aber nicht nachträglich ändernd in bereits abgeschlossene Abrechnungsverfahren eingegriffen werden
Download: Anlage_PpSG_Änderungsanträge der Fraktionen CDU-CSU und SPD (PDF, 312KB)
Quelle: DKG