Abgrenzungsvereinbarung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Zur Definition und Regelung der auszugliedernden und zur Zuordnung von des Pflegepersonals eine Vereinbarung nach § 17b Abs. 4 Satz 2 KHG

Die Abgrenzungsverordnung bildet damit die Basis für die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten im Rahmen der -. Sie beinhaltet gleichzeitig Vorgaben für die Zuordnung von Pflegepersonalkosten zur unmittelbaren Versorgung von Patienten auf bettenführenden Stationen. Sie ist Ausfluss des Gesetzgebers, der hierzu mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – ) die Vertragsparteien beauftragt hatte. […]

Quelle: Mazars

Das könnte Dich auch interessieren …