Ab Februar 2021 werden wieder alle bisher geregelten Pflegepersonaluntergrenzen in Kraft gesetz
Durch die Coronapandemie war es im Jahr 2020 zu einer befristeten Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung gekommen. Zudem haben seit dem 1. Februar 2021 vier weitere pflegesensitive Bereiche eine Personaluntergrenze erhalten: die allgemeine chirurgie, die innere medizin, die pädiatrie und die pädiatrische intensivmedizin. Die Pflegepersonal-Mindestgrenzen gelten nun für insgesamt zwölf Bereiche.
„Es ist positiv, dass die befristete Aussetzung der Personaluntergrenzen nun endet und weitere Untergrenzen hinzugekommen sind“, sagt Patricia Drube, Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. Dennoch sieht sie dieses Instrument kritisch, da es wirklich nur eine Mindestbesetzung vorgibt […]
Pressemitteilung: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein