2. Änderungsvereinbarung zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung

Die Ergänzung der neuen Anlagen erfolgt über eine Änderung der . Sofern in Pflegebudgetverhandlungen für den Vereinbarungszeitraum 2020 die „Empfehlung zu den Vorgaben der Vertragsparteien für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten nach der “ umgesetzt werden, sind die neuen Anlagen für Pflegebudgetverhandlungen zu verwenden, die ab dem 01.05.2021 beginnen. Das Unterschriftenverfahren zur wurde eingeleitet. Eine aktualisierte -Datei wird auf der Homepage der veröffentlicht.

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