Es sei eindeutig, dass Kliniken alles dafür tun, um trotz fehlender Erfahrung weiterhin extreme Frühchen zu versorgen.
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L 16 KR 140/20 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2022
Transparenzkarte der AOK zeigt Auswirkungen bestehender und neuer Mindestmengen
In den nächsten zwei Jahren steigen die OP-Mindestmengen für einige Eingriffe für Krankenhäuser erheblich.
Für die Versorgung von extrem untergewichtigen Früh- und Reifgeborenen steigt die Mindestmenge im kommenden Jahr von derzeit jährlich 20 pro Krankenhausstandort auf 25
Beschluss vom 20. Juli 2023.
L 1 KR 475/21 KL | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.06.2023
Kontaktadressen die auf Basis der Spezifikationen des IQTIG entsprechende Softwareprodukte für die Mindestmengenregelung und Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL
Beschluss vom 15. Juni 2023
Das IQTIG erweitert sein Serviceangebot
Anlässlich des anstehenden Hauptstadtkongresses betont der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Wichtigkeit hoher Versorgungsqualität vor, während und nach der Geburt.
Klinikum Südstadt Rostock sieht „die Mindestmengenvorgaben (…) nicht nachvollziehbar umgesetzt“
Version 02: Aktualisierung der Gültigkeiten der OPS-Kodes für den Leistungsbereich „Stammzelltransplantation“.
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember eine neue Mindestmengenregelung bei der hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSZT) verabschiedet.