Pflegebudget

GKV und DKG haben einen Ersatz für die 130-Euro-Pauschale

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GKV und DKG haben einen Ersatz für die 130-Euro-Pauschale
© ©Werner Krueper Fotografie

Das Pflegebudget nimmt immer mehr Form an. InEK-Chef Frank Heimig hat den veränderten DRG-Katalog vorgestellt. Mittlerweile haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband auch auf eine Alternative für die 130-Euro-Pauschale geeinigt, die gezahlt wird, wenn eine Klinik noch kein Pflegebudget ausgehandelt hat.

Das pauschale Pflegeentgelt für den Übergangszeitraum ist für Kliniken eminent wichtig. Stocken die Budgetverhandlungen mit den Kassen oder gehen sie ins Schiedsstellenverfahren, dann steht den Kliniken laut Gesetz ein provisorischer Pauschalbetrag von 130 Euro pro Pflegetag zu. Das ist nicht kostendeckend, da die Pauschale auf Zahlen von 2016 basiert. Sie könnte dem einen oder anderen Haus das Genick brechen. Viele Stimmen aus der Klinikszene haben deshalb in den vergangenen Monaten eine Pauschale über 140 Euro gefordert.

Nun zeichnet sich in dieser Frage ein Kompromiss zwischen DKG und dem GKV-Spitzenverband ab. Die Berechnung soll nicht mehr an einen pauschalen Geldbetrag pro Tag gebunden sein, sondern an den Pflegeerlöskatalog gekoppelt werden. Der kann angewendet werden, auch wenn noch kein Preis verhandelt worden ist. Dabei wird der krankenhausindividuelle Pflegeentgeltwert durch die Durchschnittskosten der Pflegetage ersetzt, die das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermittelt. Aufgeschlagen werden noch die Kostensteigerungen bis zum Anwendungsjahr 2020. Mit dieser Berechnungsmethode würde aufwändige Pflege, etwa in der Geriatrie oder auf der Intensivstation, angemessener und gerechter vergütet als durch die 130-Euro-Pauschale. GKV und DKG haben sich auf die Details weitgehend geeinigt und dem BMG einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, den das Ministerium dann in den kommenden Monaten in einem Gesetzesentwurf unterbringen müsste. Diese Neuberechnung soll Liquiditätsprobleme bei Kliniken ohne Budgeteinigung vermeiden.

Der Kompromissvorschlag von DKG und GKV liegt beim Ministerium, dass diese Vorlage nun in ein Gesetz gießen muss. Wahrscheinlich kommt eine entsprechende Regelung noch im MDK-Gesetz unter, das Ende des Jahres in trockenen Tüchern sein soll. 

Autor

 Jens Mau

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