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Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer wird den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt


Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Gesetzes zur Auflösung der Niedersächsischen Pflegekammer zur Verbandsbeteiligung freigegeben. „Die Mitglieder haben sich klar für die Auflösung der Pflegekammer ausgesprochen, diesem Wunsch kommen wir nun mit diesem Gesetz nach“, erklärt die Niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Pflegekammer nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit bleiben, um die anfallenden Aufgaben der Abwicklung – wie etwa das Kündigen von Verträgen – zu erledigen. Die dann noch verbliebenen Aufgaben übernimmt das Land in seiner Funktion als Rechtsnachfolger. Schon jetzt ist mit der Pflegekammer vereinbart, dass keine langfristigen Verträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Zudem gab es bereits Gespräche bezüglich der Möglichkeit, einen Teil der Beschäftigten in den Landesdienst zu übernehmen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekammer sollen bei der Besetzung von landesweit ausgeschriebenen Arbeitsplätzen den Bewerberinnen und Bewerbern aus der Landesverwaltung gleichgestellt werden“, so Ministerin Reimann. Die wichtige Aufgabe der Regelung von Weiterbildungen wird wieder auf das Land übergehen, das laut Gesetz dazu ermächtigt wird, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen.

Parallel zum Auflösungsgesetz soll derzeit in einer gesonderten Gesetzesinitiative die Rechtsgrundlage für die Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge aus den Jahren 2018 und 2019 geschaffen werden. Das Land wird hierfür rund vier Millionen Euro bereitstellen, sodass die Pflegekammer in der Folge mit der Rückerstattung der Beiträge beginnen kann. Ministerin Reimann: „Die Rückzahlung der erhobenen Mitgliedsbeiträge hat für uns eine hohe Priorität und soll so schnell wie möglich beginnen.“

Zum Hintergrund:

Die Fraktionen von SPD und CDU hatten sich im November 2017 in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer zur Hälfte der Legislaturperiode zu evaluieren. An einer vom 29. Juli bis 6. September 2020 abgehaltenen Befragung haben sich 15.100 von 78.000 angeschriebenen Kammermitgliedern beteiligt. Auf die Frage „Soll die Pflegekammer Niedersachsen fortbestehen?“ hatten 70,6 Prozent mit „Nein“ geantwortet, 22,6 Prozent hatten sich für ein Fortbestehen ausgesprochen, 6,8 Prozent enthielten sich. Damit zeigte sich, dass diese durch Gesetz vom 14.12.2016 zum 01.01.2017 errichtete Körperschaft nicht die Form der Interessenvertretung ist, die sich die Pflegefachkräfte in Niedersachsen wünschen.

Presseinformationen
Anlage: Gesetz zur Neuordnung des Geschäftsbereichs des Niedersächsischen Kultusministeriums geht in den Landtag

  Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer
(PDF, 0,17 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.11.2020
zuletzt aktualisiert am:
05.11.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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