Justiz:Klagewelle an Sozialgerichten

Aktenstapel

An den Sozialgerichten stapeln sich die Akten.

(Foto: Stephanie Pilick/dpa)
  • Das MDK-Reformgesetz hat dazu geführt, dass in den letzten Tagen des alten Jahres 17 400 neue Verfahren bei den Sozialgerichten in Bayern einliefen.
  • Eigentlich soll das Gesetz den Medizinischen Dienst der Krankenkassen effizienter und seine Arbeit transparenter machen.
  • Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2020, doch ein vorgeschriebenes Erörterungs-Verfahren ist noch nicht genauer bestimmt.

Von Stephan Handel

Die bayerischen Sozialgerichte sehen sich erneut einer riesigen Klagewelle ausgesetzt. Nachdem im November 2018 wegen des sogenannten Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes und einer darin geänderten Verjährungsfrist innerhalb einer Woche rund 30 000 Klagen bei den Gerichten eingereicht wurden, hat nun das MDK-Reformgesetz dazu geführt, dass in den letzten Tagen des alten Jahres insgesamt 17 400 neue Verfahren einliefen.

Das Gesetz wurde am 7. November im Bundestag verabschiedet und soll eigentlich den Medizinischen Dienst der Krankenkassen effizienter, seine Arbeit transparenter machen. Im dritten von 15 Artikeln des Gesetzes jedoch, der Änderungen im Krankenhaus-Finanzierungsgesetz festschreibt, findet sich jener Passus, der nun den Sozialgerichten enorm viel Arbeit aufbürdet - durch eine Regelung, die auf den ersten Blick durchaus vernünftig klingt: Wenn es zwischen einer Klinik und einer Krankenkasse zu Streit über eine Abrechnung kommt, dann können die Gerichte - eben die Sozialgerichte - nur angerufen werden, wenn zuvor eine "Erörterung" stattgefunden hat. In dieser müssen alle Einwendungen und Tatsachen vorgetragen werden, sonst können sie später, wenn eine gütliche Einigung nicht zustande kommt, vor Gericht nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese an sich sinnvolle Regelung krankt nur an einem: Wie ein solches Erörterungs-Verfahren aussehen könnte, ist bislang noch nicht festgelegt - in welcher Form es stattfinden soll, was protokolliert werden muss, wer überhaupt daran beteiligt wäre. In Kraft getreten ist das Gesetz trotzdem am 1. Januar 2020 - "und so gilt es jetzt", sagt Günther Kolbe, der Präsident des Landessozialgerichts und damit Chef aller bayerischen Sozialrichter. Zwar hat sich das Bundesgesundheitsministerium in Person einer Ministerialdirigentin in einem Brief an die Deutsche Krankenhausgesellschaft beeilt zu versichern, dass "erst mit dem Wirksamwerden dieser Vereinbarung", also wenn die Regeln für das Erörterungsverfahren festgelegt sind, "die Regelung Wirkung entfaltet". Der Brief ist datiert auf den 29. November 2019 - da war das Gesetz schon verabschiedet.

Offensichtlich wollten sich viele Kliniken nicht auf diesen einen Brief aus dem Ministerium verlassen - befeuert wohl von Rechtsanwälten, die sie auf drohende Gefahren aufmerksam machten. So schreibt eine Kanzlei aus Nordrhein-Westfalen in einem Mandanten-Rundbrief nach einer Erklärung der Rechtslage: "Daher ist geboten, Ihnen neben der ab sofort durchzuführenden Erörterung im Einzelfall eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen vor Inkrafttreten des Gesetzes anzuraten." Es könnte nämlich sein, dass manche Forderungen der Kliniken bereits verjährt sind, bis ein Verfahren für die Erörterung festgelegt ist - sie könnten zuvor nicht klagen, weil nicht erörtert wurde, und danach nicht, weil es zu spät ist.

Das ist der Grund für die Klageflut vor Neujahr. Am stärksten getroffen hat es die Sozialgerichte in München und Nürnberg, weil diese das größte Einzugsgebiet haben: Mehr als 4000 Fälle sind dort jeweils eingegangen. Aber auch die Gerichte in Augsburg, Bayreuth, Regensburg, Würzburg und Landshut klagen über hohe Zugangszahlen - insgesamt mehr als 17 000 in der letzten Dezemberwoche. Für gewöhnlich haben es die Sozialgerichte pro Jahr mit rund 40 000 Neu-Eingängen zu tun.

Immerhin: Von den 30 000 Fällen, die die Klageflut im November 2018 anspülte, sind mittlerweile rund die Hälfte erledigt, die meisten durch gütliche Einigungen. Bei denen allerdings, die durch Urteil beendet wurden, treffen mittlerweile schon die ersten Berufungen am Landessozialgericht ein. Die Hilferufe von Präsident Günther Kolbe sind im Sozialministerium, in der Staatsregierung und auch im Landtag erhört worden: Im Nachtragshaushalt, der im März verabschiedet werden soll, bekommt Kolbe zehn neue Richterstellen, die er auf seine Gerichte verteilen kann. Allerdings: Zusätzliches Personal im mittleren und gehobenen Dienst ist dabei nicht enthalten, sodass zum Beispiel die Geschäftsstellen mit der bisherigen Mitarbeiterzahl klarkommen müssen. "Und da ist es jetzt schon knapp", sagt Kolbe.

Der Präsident führt noch einen weiteren Aspekt an - die finanziellen Belastungen der Kliniken durch die Klagen. Sie müssen bei Einreichung Gerichtsgebühren einzahlen, die zum Beispiel bei einem Streitwert von 2000 Euro 267 Euro betragen. Schätzt man die Klagesumme jeder einzelnen der mehr als 17 000 Klagen auf durchschnittlich 3000 Euro, ein eher niedriger Wert, dann ergibt sich eine gesamte Streitsumme von mehr als 50 Millionen Euro - ausgelöst durch ein Gesetz, das die Kliniken eigentlich entlasten sollte, auch finanziell. Deshalb sagt Günther Kolbe zum Gesetz des Bundesgesundheitsministerium auch nur: "Absicht gut, Ausführung schlecht."

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