Kabinettsbeschluss steht aus :
450 Millionen Euro vom Land für Uni-Klinik in Finanznot

Lesezeit: 2 Min.
Mehrheitseigner Rhön-Klinikum: Der Träger des Uni-Klinikums Gießen und Marburg soll vom Land Hessen unterstützt werden.
Das Land Hessen stellt der Rhön-Klinikum AG für das Uni-Klinikum Gießen und Marburg weitere Fördermittel von bis zu 450 Millionen Euro in Aussicht. Dem müssen Kabinett und Landtag noch zustimmen.

Die Rhön-Klinikum AG und das Land Hessen haben eine Absichtserklärung für Investitionen in Millionenhöhe für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg unterzeichnet. Das Land Hessen stelle darin Fördermittel für das privatisierte Uniklinikum von bis zu 45 Millionen Euro pro Jahr für eine Zeitspanne von zehn Jahren in Aussicht, teilte der Krankenhauskonzern am späten Freitagabend mit.

Das Wissenschaftsministerium bestätigte auf Anfrage der F.A.Z. Gespräche mit dem Mehrheitseigner, „um an bestehende Vereinbarungen im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung, der Weiterentwicklung von Forschung und Lehre und der Sicherheit der Beschäftigten anzuknüpfen“. Dabei gehe es unter anderem um exzellente Lehre und Forschung sowie den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Die Landesregierung könne aber inhaltlich erst nach einer Befassung des Kabinetts informieren.

Über die Laufzeit in den ersten fünf Jahren soll sich laut Rhön AG die Summe jährlich um 1,5 Prozent und in den zweiten fünf Jahren jährlich um 2,5 Prozent erhöhen. „Durch die in Aussicht gestellten Investitionsfördermittel kann ein Teil der notwendigen Investitionen abgedeckt werden, die in den kommenden Jahren zur Aufrechterhaltung der universitätsklinischen Strukturen vorgenommen werden müssen“, berichtete der im fränkischen Bad Neustadt ansässige Konzern.

Ausgliederungsverbot und keine betriebsbedingten Kündigungen

Die F.A.Z. hatte erst vor wenigen Tagen über große Schwierigkeiten im Klinikum beispielsweise bei der Anschaffung dringend benötigter Geräte berichtet. Demnach fehlt dem UKGM eine dreistellige Millionensumme für Medizintechnik und bauliche Investitionen. Auch habe es von Rhön zuletzt keine alternativen Fördermittel bekommen, sondern nur Kredite. Das führe zu entsprechenden Tilgungs- Zinslasten.

Die Absichtserklärung umfasse eine Reihe von Regelungen, unter anderem ein Ausgliederungsverbot und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. „Sämtliche in der Absichtserklärung getroffenen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung“, heißt es in der Mitteilung. Zudem muss demnach auch der Landtag der Freigabe der Mittel zustimmen.