Corona-Krise

Spahn einigt sich mit Ländern auf Klinik-Schutzschirm

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Spahn einigt sich mit Ländern auf Klinik-Schutzschirm
© Regina Sablotny

Nach der <link record:tx_news:tx_news_domain_model_news:40126>heftigen Kritik am ersten Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für den Klinik-Schutzschirm bessert Jens Spahn offenbar nach. In einer gestrigen Telefonkonferenz mit den Gesundheitsministern der Länder verständigte sich der Gesundheitsminister auf Änderungen am COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz. Das geht aus dem Protokoll hervor, das BibliomedManager vorliegt.

Demnach sollen die Krankenhäuser rückwirkend zum 16. März 2020 für "jedes im Verhältnis zum Vorjahr 'freie Bett' " eine Tagespauschale in Höhe von 560 Euro erhalten. "Die Höhe der tagesbezogenen Pauschale zur Refinanzierung von Kosten aufgrund der Verschiebung nicht medizinisch notwendiger elektiver Leistungen wird nicht mehr nach unterschiedlichen Bettengrößenklassen differenziert", heißt es in dem Protokoll.

Für jede neu geschaffene intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit sollen Kliniken einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bekommen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war noch von 30.000 Euro die Rede. Die Länder haben sich dem Protokoll zufolge dazu bereit erklärt, kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten zu finanzieren.

Das Pflegeentgelt in Höhe von zukünftig 175 Euro soll zudem vollständig beim Krankenhaus verbleiben, eine "Spitzabrechnung" am Ende des Jahres 2020 soll es nicht geben. 

Befristet für acht Wochen sollen die Kliniken einen fallbezogenen Zuschlag je Patient (für alle Patienten) in Höhe von 50 Euro erhalten. Damit sollen den Kliniken die höheren Aufwendungen bei der Materialbeschaffung abgegolten werden.

Im Jahr 2020 wird der Fixkostendegressionsabschlag nicht angewendet. Die Pflegepersonaluntergrenzen werden rückwirkend zum 1. März 2020 für sechs Monate ganz ausgesetzt. 

Reha-Einrichtungen sollen auch Nicht-Corona-Patienten zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen und abrechnen dürfen. Im Protokoll heißt es dazu: "Bestimmung der jeweiligen Reha-Einrichtungen durch das Land". Eine mögliche Belegung auch zur Kurzzeitpflege bliebe Bestandteil des Gesetzes. 

Zudem behalten sich Spahn und die Gesundheitsminister vor, je nach tatsächlicher Entwicklung die jeweiligen Summen kurzfristig anzupassen.

Autor

 Florian Albert

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