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Seelsorge-PatDSG für Krankenhaus und Reha

Gesetz zur Regelung der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens

Der Datenschutz bei der Seelsorge im Krankenhaus und in Rehabilitationseinrichtungen ist ein vieldiskutiertes Thema. Das Seelsorge-Patientendaten-Schutz-Gesetz (Seelsorge Pat-DSG) bringt Klarheit in eine uralte Fragestellung:

Wie kann die Krankenhausseelsorge in die Behandlung integriert werden, und welcher Datenaustausch ist dabei zulässig?

Das Seelsorge-PatDSG ergänzt die Regelungen des KDG und der Landeskrankenhausgesetze. Die Kern-Inhalte des Seelsorge-PatDSG können folgendermaßen zusammengefasst werden:

  • Die Verarbeitung im Rahmen der Krankenhaus-Seelsorge ist zulässig, wenn im Rahmen des Behandlungsvertrags auf die konzeptionelle Implementierung der Krankenhaus-Seelsorge hingewiesen wird.
  • Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, ein Seelsorge-Konzept zu erstellen. Dieses ist Bestandteil des Behandlungsvertrags und ist auszulegen oder im Rahmen der Vertragsunterzeichnung bereit zu halten.
  • Der/die Patient:in darf mit Hinweis auf die Freiwilligkeit im Rahmen der Aufnahme nach seiner Konfession gefragt werden.
  • Einer mit dem Seelsorge-Auftrag ausgestatteten Person dürfen die Patientendaten auch bei fehlender Einwilligung offengelegt werden, soweit der/die Patient:in seine/ihre Konfession angegeben hat.
  • Die Weitergabe von Patientendaten an Kirchengemeinden ist nur mit erteilter Einwilligung des/der Patient:in zulässig.

Dies gilt auch für die Seelsorge in Rehabilitationseinrichtungen.

In den in der Karte rot beschrifteten Bistümern wurde das Seelsorge-PatDSG bereits in Kraft gesetzt.

Karte zu den Bistümern in Deutschland

Katholische Einrichtungen, die bisher noch kein Seelsorge-Konzept erstellt haben, sollten das Seelsorge-Patientendaten-Schutz-Gesetz (Seelsorge-PatDSG) zum Anlass nehmen, die Krankenhaus-Seelsorge jetzt zu regeln. Andere Einrichtungen können ihr Seelsorge-Konzept jetzt aktualisieren.

Neben der rechtlichen Absicherung bietet das Seelsorge-Konzept viele weitere Vorteile wie Transparenz gegenüber den Patient:innen, eine vermehrte Annahme des Angebots und eine strukturierte und klare Organisation der verschiedenen Seelsorgenden innerhalb der Einrichtung. Rollen und Zuständigkeiten können vergeben, gemeinsame Ziele festgelegt und Verbindlichkeit geschaffen werden. Die Einbindung der Krankenhaus-Seelsorge in andere Bereiche, wie z. B. die Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auch die Öffentlichkeitsarbeit wird angeregt und die Zusammenarbeit gestärkt.

Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf? Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eines Seelsorge-Konzepts. Sprechen Sie uns an!