Belastungen statt Entlastungen für die Krankenhäuser

Klinikverbund Hessen bewertet Entwurf des zweiten Pandemie-Gesetzespakets als unzureichend

 |  Wetzlar

Mit einem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wollen die Koalitionsfraktionen weitere Regelungen und Maßnahmen im Rahmen der Coronakrise gesetzlich verankern. Neben Änderungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Bereichen sind darin auch neue Regelungen für die Krankenhäuser enthalten.

Auf die Kritik der Krankenhäuser und des Klinikverbunds Hessen an den bisherigeren Regelungen, insbesondere zur Finanzierung, wird nicht eingegangen; stattdessen werden den Kliniken neue administrative Aufgaben auferlegt und mit empfindlichen Sanktionen gedroht“, meint Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V. Statt die Tagespauschale von 560 Euro zu erhöhen oder – wie gefordert und von Bundesgesundheitsminister Spahn versprochen – den Krankenhäusern grundsätzliche Budgetsicherheit zu geben, solle den Krankenhäusern jetzt neue Datenlieferpflichten auferlegt werden, die bei geringsten Fehlern mit empfindlichen Sanktionen belegt seien. Dies sei nicht die Wertschätzung, die sich die Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen und ihre Beschäftigten mit den Leistungen in der Bereitstellung von Ressourcen sowie der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit COVID-19 verdient hätten.

Wenn Herr Spahn angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der bereitgestellten Ressourcen bisher nicht in Anspruch genommen werden musste, die schrittweise Rückkehr zur ‚normalen‘ Versorgung in den Krankenhäusern fordert, dann sollte er auch klarstellen, wie, in welchen Fällen und mit welchem Tempo dies geschehen soll“, sagt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Zwar hätten die Krankenhäuser großes Interesse daran, wieder verstärkt elektive Behandlungen anzubieten, dennoch müssten auch weiterhin ausreichende Ressourcen für die COVID-19-Behandlung vorhanden sein. Derzeit seien besonders die Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf von Infektionen betroffen und ein dauerhafter Rückgang des Infektionsgeschehens noch keineswegs absehbar. Auch die Bundeskanzlerin mahne zur Vorsicht.

Aus Sicht des Klinikverbunds Hessen fehlten in dem Gesetzentwurf weitere Regelungen, insbesondere zu den Tests des Personals sowie den Tests, die im Rahmen der Notfallbehandlung in Krankenhausambulanzen vorgenommen oder von Krankenhauslaboren durchgeführt werden. Die Testung des Personals und der Patienten müsse unter anderem aus epidemiologischen Gesichtspunkten eine hohe Priorität haben und es könne nicht sein, dass die Krankenhäuser die Kosten der Tests, die der Sicherheit des Personals und der Patienten dienten, nicht erstattet bekämen.

Statt bei den tatsächlichen und tagtäglichen Schwierigkeiten anzusetzen, die Krankenhäuser zu unterstützen und ihnen die teils existentiellen Sorgen zu nehmen, erwartet der Koalitionsentwurf von den Kliniken vor allem die Lieferung von Daten und droht auch gleich empfindliche Sanktionen an, wenn dem nicht nachgekommen wird“, erläutert Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Bei der vorgesehenen kurzen Frist zur Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Berichtszeitraumes seien auch bei standardisierten Daten Fehler oder nachträgliche Änderungen nicht auszuschließen. Die übliche Lieferfrist für die jährlichen Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) betrage nicht umsonst drei Monate. Hier bereits für kleinste Fehler eine Sanktion von mindestens 20.000 Euro pro Krankenhausstandort anzusetzen sei völlig unangemessen nicht zu akzeptieren. Unklarheit bestehe auch bei der Regelung, dass fehlende Daten durch das InEK aufgrund eines Vergleichs mit den Vorjahresdaten identifiziert werden sollen. Die Daten der Krankenhausfälle seien in diesem Jahr aufgrund der Maßnahmen und Behandlungen im Zusammenhang mit COVID-19 völlig unterschiedlich zu den Vorjahresdaten und daher nicht zu vergleichen. „Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, wie man diese Gleichung mit zwei Unbekannten – einerseits die Veränderungen durch COVID, anderseits möglicherweise fehlende oder falsche Falldaten – auflösen will“, meint Schaffert. Wenn daraus so empfindliche Sanktionen resultierten, dann müssten die Rechenwege auch transparent und nachvollziehbar im Entwurf erläutert und gegelt werden.

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