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Streit ums neue Gesetz zum Medizinischen Dienst Keine Strafe für gewissenhafte Kliniken

Niederrhein · Die SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks sagt: Nur „schwarze Schafe“ sollen belangt werden.

 Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Kleve.

Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Kleve.

Foto: Susie Knoll

Die Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks (SPD) aus dem Kreis Kleve reagiert auf die Sorgen der Krankenhäuser am Niederrhein. Strafzahlungen für Fälle, „in denen Patienten nur wegen einer nicht gewährleisteten Anschlussversorgung nicht entlassen werden können, hat es bisher nicht gegeben und wird es nach unserer Auffassung auch in Zukunft nicht geben“, teilt sie mit. „Wir bestrafen Kliniken nicht dafür, dass sie Patientinnen und Patienten, die wegen fehlender Plätze in der Pflege beziehungsweise Kurzzeitpflege nicht entlassen werden können, weiter stationär versorgen.“

Die Kliniken im „Krankenhaus-Zweckverband Niederrhein“ haben wie berichtet Alarm geschlagen, weil sie eben jenes befürchten. Grund ist das neue Gesetz zum Medizinischen Dienst, das „MDK-Reformgesetz“. Dieses ermöglicht ab diesem Jahr Strafen von mindestens 300 Euro pro Fall, in dem der Medizinische Dienst eine „fehlerhafte Rechnung“ bemängelt, die die eine Klinik an die Krankenkasse stellt. In der Vergangenheit seien reihenweise Rechnungen beanstandet worden, obwohl Patienten aus gutem Grund „zu spät“ entlassen worden seien, beklagen die Häuser.

Die Bundestagsabgeordnete Hendricks reagierte mit ihrer Antwort direkt auf ein Schreiben, das das Emmericher St.-Willibrord-Spital an sie gerichtet hat. Mit dem neuen Gesetz ändere sich auch das Abrechnungssystem, legt sie dar. Künftig sei jeder Tag der Pflege eines Patienten sicher finanziert. Die Kassen hätten dadurch gar keinen Grund mehr, Rechnungen wegen angeblich zu langer Verweildauern zu beanstanden. Falls sie dennoch auf einer Prüfung bestünden und die Rechnung korrekt war, müsse vielmehr die Kasse eine 300-Euro-Buße ans betroffene Krankenhaus zahlen.

Unter anderem mit Hilfe des MDK-Reformgesetzes würden Krankenhäuser finanziell entlastet und unterstützt, betont Hendricks. Sie stimme zu, dass es „grundsätzliche Reformen im Bereich der Krankenhausplanung und -finanzierung“ brauche.

Dass den Krankenhäusern aber nun auch Sanktionen drohen, hält Hendricks für richtig. Für sie sei klar, „dass sich systematische Falschabrechnungen nicht lohnen dürfen“, schreibt sie. „Die überwiegende Mehrzahl der Krankenhäuser rechnet richtig ab. Die schwarzen Schafe müssen aber belangt werden. Unser Ziel ist ein einfacheres und transparentes Prüfsystem für alle Beteiligten.“

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