BGH bestätigt Verurteilung des Ex-Klinik-Chefs (Update)
Die Richter waren überzeugt, dass der Mann Medizinprodukte einsetzen ließ, die nicht den Hygienevorschriften entsprachen.
Karlsruhe/Mannheim. (alb) Der Hygieneskandal am Mannheimer Universitätsklinikum im Herbst 2014 ist zumindest strafrechtlich abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf jetzt die Revision des damaligen Krankenhauschefs Alfred D. gegen das Urteil des Landgerichts. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Mannheimer Richter hatten den damals 72-Jährigen im April zu zwei Jahren
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+