Eilverfahren vor dem Bonner Arbeitsgericht Bonner Uniklinik geht gerichtlich gegen Pflegestreik vor

Bonn · Der Streik von Pflege- und Fachkräften an sechs NRW-Unikliniken zieht sich schon über anderthalb Monate. Das Bonner UKB will nun per einstweiliger Verfügung vor dem Arbeitsgericht den weiteren Arbeitskampf verbieten lassen.

 Der Streik an den NRW-Unikliniken, hier in Bonn, hat Anfang Mai begonnen. Am Dienstag entscheidet das Bonner Arbeitsgericht,  ob er fortgesetzt wird.

Der Streik an den NRW-Unikliniken, hier in Bonn, hat Anfang Mai begonnen. Am Dienstag entscheidet das Bonner Arbeitsgericht, ob er fortgesetzt wird.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Bonner Universitätsklinik (UKB) will den Pflegestreik auf dem Venusberg per einstweilliger Verfügung verbieten lassen. Das Arbeitsgericht Bonn bestätigte, dass es über das sogenannte Eilrechtsschutzverfahren an diesem Dienstagvormittag entscheiden wird. Das Verfahren richte sich konkret gegen den Streikaufruf von Verdi in dieser Woche. Formal wird der als unbefristet angekündigte Arbeitskampf von Woche zu Woche verlängert.