S2k-Leitlinie: Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon

Der ist in im Strafgesetzbuch gesetzlich verankert. Die Durchführung und Überwachung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die Methodenwahl sind bislang national nicht in einer geregelt. International liegen evidenzbasierte Leitlinien für andere Gesundheitssysteme und andere gesetzliche Ausgangsbedingungen vor. Das und die DGGG haben vereinbart, dass eine Leitlinie „Sicherer Schwangerschaftsabbruch“ unter Federführung der DGGG entwickelt wird. Die Leitlinie wurde während des Erstellungsprozesses in „Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“ umbenannt.

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