Neue S3-Leitlinie: Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)

Ziel dieser Leitlinie ist es daher, eine umfassende, interdisziplinäre Kinderschutzleitlinie unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu erstellen. Nach Beschluss der Konstituierenden Sitzung wurden praxisrelevante Handlungsempfehlungen fallorientiert und auf höchstem wissenschaftlichem Niveau für den medizinischen erarbeitet.

Im Zentrum der Leitlinie steht das Kind. Dies spiegeln auch die Endpunkte (outcomes) der Schlüsselfragen wider (siehe 4.6 Schlüsselempfehlungen). Dementsprechend beziehen sich alle Handlungsempfehlungen auf die Detektion und die einer Kindeswohlgefährdung oder den Schutz vor einer Kindeswohlgefährdung.Der Fokus liegt hier auf der Komplexität verschiedener Einflussfaktoren von Kindeswohlgefährdung, die durch die Expertise verschiedener Fachkräfte umfassender erschlossen und beurteilt werden kann. Auch die Partizipation von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt unterschiedliche Effektebenen, wie zum Beispiel das Wohlergehen des Kindes, therapeutische Effekte, Verständnis und Sicherheit des Kindes. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung kann durch Anwendung der evidenzbasierten Handlungsempfehlungen sowie der Klinischen Konsensuspunkten und Statements unter der Berücksichtigung einer Nutzen-Risiko-Beurteilung und der Präferenz des Kindes oder des Jugendlichen auf die individuelle Situation angepasst werden. […]

: AWMF (9.16MB)

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