Neue S2k-Leitlinie: Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen

Ziel dieser Leitlinie ist es, strukturierte Empfehlungen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Menschen mit Demenz (insbesondere im Sinne der Selbstbestimmung) bei Entscheidungen über medizinische Maßnahmen (, ärztliche , palliativmedizinische Maßnahmen) zur Verfügung zu stellen, die medizinische, medizin-rechtliche, medizin-ethische und gerontopsychologische Anforderungen erfüllen. Auf Seiten der soll hiermit Autonomie (Entscheidungen in der Situation, Berücksichtigung von früheren Willensäußerungen, Wertenscheidungen) und Wohl ermöglicht werden. Auf Seiten der soll die ethische Qualität der Entscheidung und die Rechtsmäßigkeit (u.a. informierte Einwilligung) gefördert werden. Um diese Ziele zu erreichen, sollen nicht nur die Eigenschaften des Patienten berücksichtigt werden, sondern es sollen auch Empfehlungen zur Gestaltung von Entscheidungskontexten (Situation, Interaktion) unterbreitet werden, in denen sich Handlungsfähigkeit realisieren kann. […]

Quelle: AWMF (PDF, 6.27MB)

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