Neue Arbeitshilfe zur kriminologischen Indikation beim Schwangerschaftsabbruch
S.I.G.N.A.L. und pro familia erläutern Voraussetzungen, Abrechnung und Versorgung nach sexualisierter Gewalt
Eine neue Arbeitshilfe unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei Schwangerschaftsabbrüchen mit kriminologischer Indikation nach § 218a Abs. 3 StGB. Das von Fachleuten aus S.I.G.N.A.L. e.V. und pro familia Berlin erarbeitete Dokument erläutert neben den rechtlichen Voraussetzungen insbesondere Indikationsstellung, Versorgung und EBM-Abrechnung. Die Arbeitshilfe richtet sich an die Versorgung volljähriger Betroffener.
Eine kriminologische Indikation kommt demnach in Betracht, wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Sexualstraftat nach §§ 174 bis 177 StGB begangen wurde, dringende Gründe für einen Zusammenhang mit der Schwangerschaft sprechen und die Schwangerschaft nicht älter als 14 Wochen p.m. ist.
Eine Strafanzeige oder anderweitige Dokumentation der Tat ist für die Indikationsstellung nicht erforderlich. Ebenso entfällt die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung, einschließlich der dreitägigen Wartezeit. Der Schwangerschaftsabbruch kann nach Ausstellung der Indikation unmittelbar erfolgen und wird als Kassenleistung finanziert.
Hinweise zur EBM-Abrechnung
Für die Abrechnung nennt die Arbeitshilfe unter anderem die EBM-GOP 01900 für Beratung und Feststellung der Indikation. Beim operativen Schwangerschaftsabbruch kommen vornehmlich GOP 01904 sowie gegebenenfalls 01910, 01912 und 01913 infrage.
Für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden unter anderem GOP 01906, die Nachbetreuung nach GOP 01910 beziehungsweise 01911 sowie die Kontrolluntersuchung nach GOP 01912 aufgeführt. Hinzu kommt die Kostenpauschale 40156 für den Bezug von Mifepriston.
Die Autorinnen weisen darauf hin, dass die Ärztin oder der Arzt, die beziehungsweise der die kriminologische Indikation ausstellt, den Schwangerschaftsabbruch nach § 218b Abs. 1 StGB nicht selbst durchführen darf. Die Indikation selbst kann laut Arbeitshilfe von jeder approbierten Ärztin beziehungsweise jedem approbierten Arzt unabhängig von der Fachrichtung festgestellt werden.




