Konsultationsfassung S2k-Leitlinie: Begutachtung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen
Der vorliegende Teil IIIder Leitlinie zur Begutachtung bei psychischen und psychosomatischen Störungen dient der interdisziplinären Qualitätssicherung bei der Begutachtung von Menschen, die nach Unfällen oder sonstigen vom Versicherungsschutz desjeweiligen Rechtsgebietserfassten Schädigungsereignissen psychische Folgen geltend machen.
Die Leitlinie soll den Ablauf und Inhalt der Zusammenhangsbegutachtung bei psychischen Schädigungsfolgen in den verschiedenen Rechtsgebieten vereinheitlichen und die Ver-ständigung zwischen Ärzten, Psychologenund Juristen verbessern. Sie bezieht sich auf die rechtlichen Vorgaben in Deutschland. In Österreich und in der Schweiz gelten zum Teil andere Vorgaben für die Kau-salitätsbeurteilung, die ggf. zu berücksichtigen sind […]Download: AWMF (PDF, 2.63MB) Konsultationsphase abgeschlossen, Finalfassung der Leitlinie in Erstellung




