Kein Eilrechtsschutz gegen Feststellungsbescheid nach KHGG NRW
7 L 67/25 | Verwaltungsgericht Aachen, Entscheidung vom 20.03.2025 – Kommentar STEIN & PARTNER Rechtsanwälte
Ein Eilantrag auf Feststellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Feststellungsbescheid nach dem KHGG NRW ist unzulässig bzw. unbegründet, wenn der Bescheid offensichtlich rechtmäßig ist und der Klage keine gesetzliche aufschiebende Wirkung zukommt….