Fixierungen künftig unter Richtervorbehalt in Hamburg

 Senat in verabschiedet  

[…] Mit einem heute vom Senat beschlossenen Gesetzesentwurf soll in Hamburg ab dem 1. Januar ein Richtervorbehalt bei notwendigen Fixierungen gelten, die absehbar länger als eine halbe Stunde andauern. Hamburg reagiert damit als eines der ersten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Juli dieses Jahres, das diese Fixierungen als Freiheitsentziehung einstuft.

Quelle: Hamburg.de

Das könnte Dich auch interessieren …