Kodierempfehlung Nr. 26

Schlagwort: Eine Maßnahme, mehrere Nebendiagnosen
Erstellt: 2006-02-28
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD:
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Problem/Erläuterung:
Erfüllt die Durchführung einer Maßnahme (z. B. die Gabe eines Medikamentes) die medizinisch mehreren Krankheitsbildern (Nebendiagnosen) zugeordnet werden kann, die Voraussetzung, dass jede dieser Nebendiagnosen kodiert werden kann? Beispiel: Gabe eines Betablockers für die Nebendiagnosen koronare Herzkrankheit, Hypertonie, Herzinsuffizienz.

Kodierempfehlung:
Nach Diskussion dieses Problems für die Überarbeitung der DKR 2005 bestand in der Selbstverwaltung (AG Klassifikation) Einvernehmen, dass die DKR in solchen Fällen eine Zuordnung zu nur einer Nebendiagnose (die dann auch nur kodierbar wäre) nicht zulassen. Entsprechend gäbe es keine Grundlage, die übrigen, auf diese Maßnahme/auf dieses Medikament bezogenen Nebendiagnosen strittig zu stellen. Primäre Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheitsbilder beim Patienten vorliegen. Ab 2010 ist in der DKR D003 explizit geregelt, dass bei Patienten, bei denen einer der erbrachten Faktoren (Beeinflussung des Patientenmanagements) auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, alle betroffenen Diagnosen kodiert werden können.