Orientierungswert von Andreas Beivers

Auf ein Neues: Die Prüfung der Prüfungsreform

  • Orientierungswerte
Auf ein Neues: Die Prüfung der Prüfungsreform
Andreas Beivers

Am 17. Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum MDK-Reformgesetz beschlossen. Bei allen Seiten besteht Einigkeit darüber, dass in diesem Bereich dringlicher Reformbedarf besteht. Die Ansichten jedoch, wie dieser auszusehen hat, sind sehr unterschiedlich. Sicherlich werden nun richtige und wichtige neue Wege beschritten, um dem "Prüfwahn" der vergangenen Jahre entgegenzuwirken. Dem Problem wird aber nicht wirklich auf den Grund gegangen.

So geht der Ansatz, sich zukünftig vermehrt auf Strukturprüfungen zu fokussieren zwar in die richtige Richtung, bleibt aber bei dem wichtigen Punkt der Indikationsqualität zu vage. Es erscheint beinahe paradox, dass sich das System immer Gedanken über erbrachte Leistungen macht - und ob diese und wie abzurechen sind - aber zu wenig danach fragt, ob diese Leistungen eigentlich sinnvoll sind. Das würde viel Prüfaufwand ex post ersparen.

Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei der Justierung des DRG-Systems ab. Zwar sieht der Kabinettsentwurf eine Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe für Krankenhäuser vor – löst aber das strukturelle Problem fehlender intersektoraler Vergütungssysteme leider nicht. Solange für die Krankenhäuser kein wirklicher Anreiz besteht, ambulant bzw. teilstationär zu arbeiten und sich dies für sie auch lohnt, wird hier wenig passieren. Das leidige Thema der unteren Grenzverweildauer wurde bedauerlicherweise abermals nicht angegangen. Vielleicht wäre es sinnvoller die Kraft und Mühe, die man gerade für den "Pflexit" aufbringt, in eine zukunftsweisende Neujustierung des DRG-Systems zu investieren. Das könnte eine große Anzahl an Problemen lösen. Die jetzt vorliegenden Vorschläge können hier nicht wirklich helfen.

Die neue Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes ist ein weiteres Sorgenkind. So werden die MDs - unter Beibehaltung der föderalen Struktur künftig als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt. Spannend bleibt, wie die vorgesehen Verwaltungsräte/-innen geschlechterparitätisch zu berufen sind und wie man vor allem ehrenamtliche Schlichtungsausschussmitglieder finden möchte, die dann über eine große Fülle von Verfahren zu bestimmen haben. Es bleibt zu hoffen, das sich hier nicht nur ein Kreis von Ehemaligen und Pensionären zusammenfindet, denn aktive Persönlichkeiten mit den gesuchten Qualifikationsprofilen und institutioneller Unabhängigkeit sind nicht im Übermaß auf dem Markt vorhanden. Fraglich ist, warum man nicht den Weg des InEK gegangen ist. Dieses gehört paritätisch den Krankenkassen und den Krankenhäusern, wird von beiden finanziert und ist von allen Seiten hoch angesehen und akzeptiert.

Summa summarum bleibt festzuhalten, dass man leider nur an der Oberfläche kratzt, aber die eigentlichen Probleme wie Indikationsqualität (Stichwort: Zweitmeinung), Neujustierung des Vergütungssystems sowie die Schaffung einer neuen, echten Vertrauensbasis leider zu wenig gelöst werden. Einzig die Einführung einer bundesweiten Statistik wird Transparenz über das Abrechnungs- und Prüfgeschehen herstellen und kann dann helfen, beim nächsten MDK-Reformgesetz alles besser zu machen.

Autor

Prof. Dr. Andreas Beivers

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich