Gesundheitswirtschaft

Union will Industrie an Patientendaten teilhaben lassen

Das Patientendatenschutzgesetz wird derzeit vom Bundestag beackert. Fachpolitiker der Union wollen der Industrieforschung Zugang zu bislang ungehobenen Datenschätzen verschaffen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Gesundheitsdaten rücken in den Fokus.

Gesundheitsdaten rücken in den Fokus.

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Berlin. In den elektronischen Speichern der Krankenkassen schlummern riesige Mengen an Patientendaten, die bislang nur eingeschränkt genutzt werden können.

Mit einer Reihe von Gesetzen ist die Regierung dabei, den Zugang der Forschung zu diesen Daten zu erleichtern. Beim mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geschaffenen Datenforschungszentrum ist nach aktuellem Stand vorgesehen, die Daten vor allem für öffentliche Institutionen wie Bund und Länder, KVen, den Bewertungsausschuss und Universitäten vorzusehen.

PDSG wird aktuell im Bundestag beraten

Mit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) soll sich das ändern. Die AG Gesundheit der Unionsfraktion macht sich für ein Antragsrecht auch der Industrie beim Forschungsdatenzentrum stark. Das geht aus einem Positionspapier der AG von Dienstag hervor, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Für das PDSG, das aktuell im Bundestag beraten wird, und folgende Gesetzesvorhaben könne man sich „perspektivisch vorstellen“, in Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten beim Forschungsdatenzentrum aufzunehmen.

Die Parlamentarier argumentieren damit, dass die Gesundheitswirtschaft „mit Abstand die treibende Kraft der medizinischen Forschung in Deutschland“ sei. 90 Prozent aller klinischen Studien sowie zahlreiche Patentanmeldungen würden von den pharmazeutischen Unternehmen und den Medizinprodukteherstellern initiiert.

Blick auf Start-ups und junge Unternehmen

Angesichts dessen wäre es an der Realität des Wissenschafts- und Forschungsstandortes vorbei gedacht, wenn die industrielle Gesundheitswirtschaft beim Forschungsdatenzentrum außen vor bleibe, schreiben die Unionspolitiker. Im Sinn haben sie nicht nur die etablierte Industrielandschaft, sondern auch Start-ups und junge Unternehmen.

Ab 2022 sollen die gesetzlich Versicherten ihre elektronische Patientenakten selbst verwalten können. Auch die Zugriffsrechte für Ärzte und eine Freigabe für die Forschung sollen sie von da an steuern und vergeben können. Die Unionspolitiker fordern in ihrem Papier, diese Funktionen der ePA früher zu aktivieren.

Die Fachpolitiker fordern zudem eine Diskussion darüber, Gesundheits-Apps auch höherer Risikoklassen schneller als bisher möglich in die Versorgung zu bringen. Die bisherigen Abläufe im Gemeinsamen Bundesausschuss seien für „das hohe Innovationstempo in diesem Bereich ungeeignet“.

Harmonisierung des Datenschutzrechts

Um zu für Deutschland einheitlichen Verhältnissen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu gelangen, fordern die Fraktionen der Grünen und der Union in unterschiedlichen Anträgen und Papieren eine länderübergreifende Harmonisierung des Datenschutzrechts für den Bereich der Gesundheitsforschung und -versorgung. Beide Fraktionen befürworten eine nationale Koordinierungsstelle für vom Gesundheitswesen generierte Daten. Einen früheren Antrag der Grünen dazu hatte die Union zunächst abgelehnt.

Gegen „im Eilverfahren eingeführte digitale Anwendungen“ stellt sich die Fraktion der Linken mit einem Antrag. Die Abgeordneten fordern, die Einführung der elektronischen Patientenakte bis auf Weiteres auszusetzen. Die Fraktion der FDP fordert mit Blick auf die Pandemie in einem Antrag dagegen, die elektronische Patientenakte und ihre Funktionen „unverzüglich“ einzuführen.

Die Bundesärztekammer sieht weiteren Gesetzgebungsbedarf. In ihrer Stellungnahme zur Sitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch betonen die Kammervertreter ihre Unterstützung für die Regierungspläne, Daten aus Patientenakten der Forschung zugänglich zu machen. Dazu bedürfe es allerdings eines eigenen Forschungsdatengesetzes, das datenschutzrechtliche und ethische Anforderungen daran festschreibe.

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