Lüneburg (dpa/lni) - Das Bürgerbegehren für einen Neubau des Heidekreis-Klinikums im Raum Dorfmark ist nach einem Gerichtsbeschluss zulässig. Die 1. Kammer habe den Kreisausschuss dazu verpflichtet, das Begehren vorläufig zuzulassen, teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Donnerstag mit. Der Ausschuss habe im August 2020 entschieden, dass das Vorhaben zulässig sei und Formalien einhalte, diese Vorabentscheidung dürfe nicht aufgehoben werden.

Nach den beiden bisherigen Standorten Walsrode und Soltau soll ein neues, modernes und zentrales Klinikum in Bad Fallingbostel entstehen. Dagegen wehrt sich das Bürgerbegehren und setzt sich für eine Klinik im Raum Dorfmark ein. Eine Vorabentscheidung solle den Vertretern eines Bürgerbegehrens frühzeitig - also bevor sie für ihr Anliegen werben und Unterschriften sammeln - Gewissheit über die inhaltliche Zulässigkeit verschaffen, begründete das Gericht. Gegen den Beschluss ist noch eine Beschwerde möglich.

Gerichtsmitteilung