Das Schild des Altenheim-Betreibers Augustinum ist an der Zentrale des Unternehmens zu sehen.
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Urteil im Prozess gegen Ex-Geschäftsführer des Augustinum

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Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer des Augustinum

Im Prozess um den Betrugsskandal bei den Augustinum-Seniorenheimen ist ein ehemaliger Geschäftsführer wegen Untreue und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. 

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Weil er geständig war und sich nicht selbst bereichert hat, hat das Landgericht München I den ehemaligen Geschäftsführer der Augustinum-Gruppe nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Es ging um Betrug und Untreue.

Angeklagter war nicht Hauptinitiator

Das Gericht hielt ihm zu Gute, dass er geständig sei, Verantwortung übernommen und sich außerdem nicht selbst bereichert habe, sagte ein Gerichtssprecher. Der Angeklagte sei nicht die treibende Kraft hinter den dubiosen Immobiliengeschäften gewesen, durch die die Augustinum-Seniorenheime um Millionen geprellt wurden. Die Initiative sei nicht von ihm ausgegangen.

Angeklagter hatte Mitschuld eingeräumt

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn seine Verantwortung eingeräumt, aber betont, er trage keinesfalls allein die Schuld daran, dass die Augustinum-Gruppe bei dubiosen Immobiliengeschäften um Millionen geprellt wurde. Er sei "ans Messer geliefert" worden.

Rechtsberater "blind vertraut"

Die Hauptverantwortung trage ein inzwischen verstorbener Rechtsberater des Augustinums, dem der Ex-Geschäftsführer nahezu blind vertraut habe. "Ich hab die Verträge auch nicht verstanden, ich bin ehrlich. Ich bin ja kein Jurist.", sagte der Angeklagte. Aus Sicht der Verteidigung tragen auch noch andere Augustinum-Verantwortliche eine Mitschuld.

Verurteilt wegen unerlaubten Waffenbesitzes

Der Angeklagte war außerdem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt, weil bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses Waffen entdeckt wurden, für die er keine Berechtigung hatte. Sie wurden beschlagnahmt und nun eingezogen.

Wurden bei Verkauf der Seniorenheime Geld abgezweigt?

Hintergrund des Prozesses ist, dass die Gruppe zahlreiche ihrer Altenheime verkauft hatte, um sie dann wieder zu mieten. Eine legale Methode, um die Bilanz des Konzerns besser aussehen zu lassen. Davon versprach man sich mehr Flexibilität. Bei den Verkäufen aber soll – mithilfe des damaligen und nun angeklagten Geschäftsführers – Geld abgezweigt worden sein.

Millionenschaden für Augustinum

Wie hoch die Augustinum-Gruppe selbst den Gesamtschaden in dem mutmaßlichen Betrugsfall heute beziffert, wollte ein Sprecher des Unternehmens auf dpa-Anfrage nicht sagen. Nicht alle bei Gericht eingereichten Anklagen waren zur Hauptverhandlung zugelassen. Jetzt musste sich der Ex-Geschäftsführer noch für Taten verantworten, bei denen ein Schaden von sechs Millionen Euro entstanden sein soll.

Verfahren gegen Mittäter gegen hohe Geldauflagen eingestellt

Ursprünglich waren in der Sache noch drei weitere mutmaßliche Mittäter beschuldigt worden, die nicht zur Augustinum-Gruppe, sondern zur Käuferseite gehörten. Das Verfahren gegen sie wurde allerdings nach Gerichtsangaben gegen teils hohe Geldauflagen eingestellt.

Augustinum-Gruppe will Verkäufe rückgängig machen

Augustinum will die mutmaßlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauften Immobilien zurückholen und den Verkauf rückgängig machen. Dazu laufen auch einige Zivilverfahren. Insgesamt betreibt die Augustinum-Gruppe 23 Seniorenheime in neun Bundesländern, in denen insgesamt 7.500 Menschen leben. Davon will die Gruppe nun elf Standorte zurückhaben.

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